IHR TEAM FÜR
ERFOLGREICHE STEUERKONZEPTE
Wenn Sie einen Geldbetrag, Immobilien oder andere Sachwerte geschenkt oder vererbt bekommen, die über die steuerfreie Erbschafts- oder Schenkungs-steuergrenze hinausgehen, müssen Sie mit dem Finanzamt teilen.
Als Steuerberatung in Hilden beraten wir Sie:
Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, zur Seite.
+49 (0) 2103 33 78 15-0
+49 (0) 2103 33 78 15-2