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Da sich die bisherige Grundsteuerreform an veralteten Wertvorstellungen aus dem Jahr 1935 orientierte, hat das Bundesverfassungsgericht die Reform für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet: Für alle Häuser muss ab 2022 eine neue Bewertungsgrundlage definiert werden.
Durch die anstehende Reform der Grundsteuer werden ab Juli 2022 entsprechende Angaben zum Grundstück gemacht werden müssen. Die Meldung kann bequem über das Elster-Internetportal erfolgen - falls man hier keine Möglichkeit hat, den Antrag auch postalisch abzugeben.
Wir, die Steuerberatungskanzlei Sabine Jühlke, sind seit der Bekanntmachung der Grundsteuerreform bestens vorbereitet und helfen Ihnen kompetent bei der richtigen Einrichtung Ihrer Daten an das Finanzamt.
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